Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen der Fa. GESCO metall GmbH Bellstr. 3a, D-92421 Schwandorf

§ 1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Bestellungen der Fa. GESCO erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Geschäftspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen und fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Angebote und Preise
Die Preisstellung erfolgt in der von uns angegebenen Währung. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, ab dem Firmengelände, zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

§ 4 Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung, jedoch nicht vor Klärung und Genehmigung des Bestellers bezüglich aller für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten und Zeichnungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Liefertermine und Fristen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wozu auch Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen oder das Unvermögen von Vorlieferanten gehören, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche uns gegenüber können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

§ 5 Gewährleistungen
Beanstandungen werden nur bei unverzüglicher schriftlicher Mitteilung, spätestens jedoch innerhalb von 7  Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt, es sei denn, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkannt werden konnte. Die Fa. GESCO gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikationsmängeln sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung.
Werden unsere evtl. Betriebsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, die Produkte in andere Produkte eingebaut, mit diesen verbunden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Käufer widerlegt diese Vermutung. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Werk verlässt. Wird die Zustellung oder der Versand durch die Schuld des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns sofort bei Erhalt schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns ausgelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt der Lieferung oder künftig zustehender Ansprüche unser Eigentum. Werden unsere Waren mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so werden wir Miteigentümer zu wertentsprechenden Anteilen, auch wenn andere Waren als Hauptsache anzusehen sind. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung unserer Waren nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns entstehen. Werden unsere Waren so verarbeitet, dass unser Eigentum an ihnen erlischt, so erwerben wir Eigentum an den nun entstehenden Sachen mit dem Anteil, der dem Wert unserer Waren entspricht. Werden die uns ganz oder anteilig gehörenden Waren veräußert, so wird die Kaufpreisforderung aus der Veräußerung schon jetzt bis zur Höhe des Wertanteils unserer Ware am Gesamtveräußerungspreis an uns abgetreten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren ist dem Besteller untersagt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes einschließlich eines Herausgabeverlangens gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Rücktritt
Im Falle des unberechtigten Vertragsrücktritts durch den Besteller sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 5 % zuzüglich Mehrwertsteuer zum derzeitig gültigen Satz der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen werden.

§ 9 Haftung, Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Wir haften nur nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle darin nicht enthaltenen und weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche und Ansprüche wegen Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Die etwaige Unwirksamkeit der einen oder anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen zur Folge. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird – im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen – Schwandorf vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

An den Anfang scrollen