Registergericht:
Amtsgericht Amberg
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für
Lieferungen und Leistungen der Fa. GESCO metall
GmbH
Bellstr. 3a, D-92421 Schwandorf
§ 1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Bestellungen der Fa. GESCO erfolgen
ausschließlich
auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen
des Geschäftspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen und fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Angebote und Preise
Die Preisstellung erfolgt in der von uns angegebenen Währung. Die Preise
verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, ab dem Firmengelände,
zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.
§ 4 Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung, jedoch nicht vor
Klärung und Genehmigung des Bestellers bezüglich aller für die
Ausführung erforderlichen Einzelheiten und Zeichnungen. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Liefertermine und Fristen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen
auf Grund höherer Gewalt, wozu auch Streik, Aussperrung und behördliche
Anordnungen oder das Unvermögen von Vorlieferanten gehören, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wenn
die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils,
vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche uns gegenüber können in diesem Fall
nicht geltend gemacht werden. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind
wir jederzeit
berechtigt.
§ 5 Gewährleistungen
Beanstandungen werden nur bei unverzüglicher schriftlicher Mitteilung, spätestens
jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt, es sei
denn, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkannt
werden konnte.
Die Fa. GESCO gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikationsmängeln
sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge haben wir das Recht
auf Nachbesserung oder Nachlieferung.
Werden unsere evtl. Betriebsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, die Produkte in andere Produkte eingebaut, mit diesen
verbunden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung,
es sei denn, der Käufer widerlegt diese Vermutung.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
§ 6 Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Besteller über,
sobald die Lieferung das Werk verlässt. Wird die Zustellung oder der Versand
durch die Schuld des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt
der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Abweichungen vom Lieferschein bzw. von der Rechnung sind uns sofort bei Erhalt
schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns ausgelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt der Lieferung
oder künftig zustehender Ansprüche unser Eigentum. Werden unsere Waren
mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so werden wir Miteigentümer
zu wertentsprechenden Anteilen, auch wenn andere Waren als Hauptsache anzusehen
sind. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung unserer Waren nimmt der Besteller für
uns vor, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns entstehen. Werden unsere
Waren so verarbeitet, dass unser Eigentum an ihnen erlischt, so erwerben wir
Eigentum an den nun entstehenden Sachen mit dem Anteil, der dem Wert unserer
Waren entspricht. Werden die uns ganz oder anteilig gehörenden Waren veräußert,
so wird die Kaufpreisforderung aus der Veräußerung schon jetzt bis
zur Höhe des Wertanteils unserer Ware am Gesamtveräußerungspreis
an uns abgetreten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer
Waren ist dem Besteller untersagt.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes einschließlich eines Herausgabeverlangens
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Rücktritt
Im Falle des unberechtigten Vertragsrücktritts durch den Besteller sind
wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 5 %
zuzüglich Mehrwertsteuer zum derzeitig gültigen Satz der vereinbarten
Auftragssumme zu verlangen, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen werden.
§ 9 Haftung, Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
Wir haften nur nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle darin
nicht enthaltenen und weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche
und Ansprüche wegen Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die etwaige Unwirksamkeit der einen oder anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen
zur Folge.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
wird - im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen - Schwandorf vereinbart. Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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